Beitragsbemessungsgrenze Pflegeversicherung 2011
Die Beitragsbemessungsgrenze versteht den Betrag, bis zu welchem Beiträge zur Sozialversicherung höchsten bezahlt werden müssen. So bleibt der Teil des Bruttoeinkommens, welcher die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, zur Beitragsbemessung außer Betracht. Nur Einkommen oberhalb dieser Beitragsbemessungsgrenze werden zur Berechnung des Betrages heranzogen. Deshalb darf die Beitragsbemessungsgrenze auch nicht mit der Versicherungspflichtgrenze verwechselt werden. Die Versicherungspflichtgrenze gibt nämlich [...]